Salon Wizard
de
Kostenlos starten
Kosmetikstudio eröffnen: vom Kammerverzeichnis bis zur Gerätekalkulation

Kosmetikstudio eröffnen: vom Kammerverzeichnis bis zur Gerätekalkulation

9 Min. Lesezeit

Für ein Kosmetikstudio brauchst Du keinen Meisterbrief, aber mehr Papier, als viele erwarten – vor allem, sobald Geräte ins Spiel kommen. Dieser Leitfaden zeigt, welche Stellen zuständig sind, was die NiSV für Laser, IPL, Hochfrequenz und Ultraschall verlangt, warum die Kleinunternehmerregelung bei teurer Technik eine Kehrseite hat und wie Du Geräte ehrlich in Deine Preise rechnest.

Beauty-Studio klarer steuern?

Bündele Behandlungen, Beratung, Kundenkartei und Online-Buchung für Dein Studio.

Kosmetikstudio-Software ansehen

Kosmetik gilt als offener Einstieg in die Schönheitsbranche: Das Handwerk ist zulassungsfrei, eine bestimmte Ausbildung verlangt die Anmeldung nicht. Das stimmt, erzählt aber nur die halbe Geschichte. Seit dem 31. Dezember 2020 behält die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) einige Anwendungen Ärztinnen und Ärzten vor; für die übrigen verlangt sie Fachkunde. Seit Anfang 2026 weist Du eine per Schulung erworbene Fachkunde nur noch mit einem Zertifikat nach.

Die rechtlichen Angaben in diesem Beitrag sind an den Verordnungstexten, beim Bundesamt für Strahlenschutz, bei der Berufsgenossenschaft und beim Bundesfinanzministerium nachgelesen, Stand September 2026. Für Deinen Einzelfall bleiben Handwerkskammer, die zuständige Landesbehörde, das Gesundheitsamt und Deine Steuerberatung die richtigen Stellen.

1. Zulassungsfreies Handwerk: wo die Grenzen der Kosmetik liegen

Kosmetiker stehen in Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung (HwO) unter Nummer 56, also bei den zulassungsfreien Handwerken. Einen Meisterbrief oder einen bestimmten Abschluss verlangt das Gesetz für die Eröffnung nicht. Was es verlangt, ist eine Anzeige: Wer ein zulassungsfreies Handwerk beginnt, meldet das nach § 18 Abs. 1 HwO unverzüglich der Handwerkskammer, die Dich in ihr Verzeichnis einträgt (§ 19 HwO).

Seit dem 9. April 2025 ist diese Zuordnung weiter gefasst. Nach der geänderten Fassung von § 18 Abs. 2 HwO kommt es bei zulassungsfreien Handwerken nicht mehr darauf an, ob eine Tätigkeit „wesentlich“ ist; entscheidend ist, ob sie in das Berufsbild nach Anlage B passt. Ein gemeinsames Merkblatt von DIHK und Deutschem Handwerkskammertag folgert daraus, dass auch Maniküre, Nageldesign und Make-up zum Kosmetikerhandwerk zählen. Ein Studio mit Gesichtsbehandlungen, Nägeln und Make-up gehört damit in aller Regel zur Handwerkskammer.

Zulassungsfrei heißt allerdings nicht grenzenlos. Drei Grenzen solltest Du kennen, bevor Du Dein Angebot festlegst:

  • Heilkunde: Wer ohne ärztliche Approbation Krankheiten, Leiden oder Körperschäden feststellt, heilt oder lindert, braucht eine Erlaubnis nach § 1 Heilpraktikergesetz. Wo die Grenze bei einzelnen Behandlungen verläuft, klärst Du im Zweifel mit dem Gesundheitsamt und nicht mit dem Gerätehändler.
  • Geräte nach NiSV: Laser, intensive Lichtquellen wie IPL, Hochfrequenz-, Ultraschall- und Stimulationsgeräte, die unter die Verordnung fallen, darfst Du nur mit nachgewiesener Fachkunde einsetzen (§§ 4 bis 9 NiSV). Einige Anwendungen bleiben Ärztinnen und Ärzten vorbehalten, darunter ablative Laserbehandlungen, die Behandlung pigmentierter Hautveränderungen und die Entfernung von Tätowierungen oder Permanent-Make-up (§ 5 Abs. 2 NiSV).
  • Permanent-Make-up: Die Farben dafür gelten rechtlich als Mittel zum Tätowieren. Sie unterliegen der Tätowiermittel-Verordnung und seit dem 4. Januar 2022 der EU-weiten REACH-Beschränkung für Tätowierfarben und Permanent-Make-up, wie das Bundesinstitut für Risikobewertung erläutert.

Ein Gerät kostet einmal Geld und danach bei jeder Behandlung Zeit – für Aufklärung, Protokoll und Dokumentation.

2. Anmeldungen, Geräteanzeige, Steuern und Versicherung

Die Behördengänge für ein Kosmetikstudio sind überschaubar, haben aber eine Besonderheit, die leicht untergeht: die Anzeige der Geräte.

  • Gewerbeamt und Kammer: Du meldest das Gewerbe nach § 14 GewO zum Start an und zeigst der Handwerkskammer den Beginn an (§ 18 HwO). Das Gewerbeamt übermittelt Daten ohnehin an die Kammern; die Anzeigepflicht bleibt trotzdem Deine.
  • Geräteanzeige nach NiSV: Jede Anlage, die unter die Verordnung fällt, zeigst Du der zuständigen Behörde spätestens zwei Wochen vor der Inbetriebnahme an – mit Name, Anschrift der Betriebsstätte, Angaben zum Gerät und dem Fachkundenachweis der Personen, die es bedienen (§ 3 Abs. 3 NiSV). Zuständig sind nach Auskunft des Bundesamts für Strahlenschutz die Länder. Wer mit einem neuen Laser eröffnen will, plant diese zwei Wochen ein.
  • Fachkunde-Zertifikat: Hast Du die Fachkunde über eine Schulung erworben, weist Du sie mit einem Zertifikat nach, das eine akkreditierte Stelle nach bestandener Prüfung ausstellt. Es gilt fünf Jahre; für die Erneuerung brauchst Du eine Aktualisierungsschulung und eine neue Prüfung (§ 4a NiSV). Die Übergangsregel, nach der Schulungsnachweise genügten, lief am 31. Dezember 2025 aus (§ 13 Abs. 4 NiSV).
  • Finanzamt: Binnen eines Monats nach Eröffnung gehen die steuerlichen Angaben elektronisch ans Finanzamt (§ 138 Abs. 1b und 4 AO), üblicherweise mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung in ELSTER.
  • Berufsgenossenschaft: Kosmetikbetriebe gehören zur BGW, bei der Du Dich binnen einer Woche anmeldest. Als Selbständige in der Kosmetik bist Du dort nicht pflichtversichert, kannst Dich aber nach Angaben der BGW freiwillig gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichern.

Die wichtigste Steuerentscheidung fällt im Fragebogen: die Kleinunternehmerregelung. Nach § 19 Abs. 1 UStG sind Deine Umsätze steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet; im Jahr der Gründung ist laut Anwendungserlass des Bundesfinanzministeriums allein die Grenze von 25.000 Euro maßgebend. Für ein Studio mit teurem Gerät hat das eine Kehrseite: Weil die Umsätze dann steuerfrei sind, schließt § 15 Abs. 2 UStG den Vorsteuerabzug aus – die Umsatzsteuer auf Laser, Liege und Einrichtung bekommst Du nicht zurück. Verzichtest Du auf die Regelung, bindet Dich das nach § 19 Abs. 3 UStG mindestens fünf Kalenderjahre. Lass Dir beide Wege mit Deinen echten Anschaffungen vorrechnen.

3. Behandlungsraum, Geräte und Hygiene im Kosmetikstudio

Ein Kosmetikstudio braucht vor allem Ruhe und abwaschbare Flächen: einen Behandlungsraum, in dem die Kundin sich umziehen kann, ein Waschbecken in Reichweite, gutes Licht am Behandlungsplatz und Stauraum, in dem Sauberes und Gebrauchtes getrennt bleiben. Für Geräte nach NiSV kommen Betreiberpflichten dazu, die Du vor dem Kauf kennen solltest. Du musst sicherstellen, dass die Anlage nach Herstellerangaben installiert, fachkundig instand gehalten und vor jeder Anwendung auf ihren Zustand geprüft wird und dass Dritte vor der Strahlung geschützt sind (§ 3 Abs. 1 NiSV). Über die Anlage führst Du eine Dokumentation, die Du bis drei Jahre nach der letzten Nutzung aufbewahrst (§ 3 Abs. 2 NiSV).

Jede Anwendung mit einem solchen Gerät beginnt mit Beratung und Aufklärung: Wirkung, gesundheitliche Risiken und Nebenwirkungen, Alternativen, der individuelle Behandlungsplan und gegebenenfalls der Hinweis auf eine vorherige fachärztliche Abklärung. Das hältst Du in einem Beratungsprotokoll fest, auf dessen Grundlage die Kundin ihr Einverständnis erklärt. Beides bewahrst Du zehn Jahre ab dem Tag der Dokumentation auf und löschst es am Ende des Jahres, in dem die Frist abläuft (§ 3 Abs. 1 Nr. 6 und Abs. 2 NiSV).

Die Infektionshygiene richtet sich nach dem Recht Deines Landes. In Nordrhein-Westfalen nennt die Hygiene-Verordnung die Kosmetik ausdrücklich. Vor Handlungen, die die Haut verletzen – etwa einer Ausreinigung mit Lanzette –, reinigst Du die Hände, desinfizierst sie und die Hautfläche und trägst Einmalhandschuhe; die Instrumente dafür müssen steril sein, wiederverwendbare werden nach jedem Gebrauch desinfizierend gereinigt und in einem validierten Verfahren sterilisiert (§ 2 Abs. 1 und 2). Einen schriftlichen Hygieneplan verlangt § 2 Abs. 6. Die Hygieneplan-Vorlage für Kosmetikstudios enthält Zeilen für Liege, Wachs sowie Instrumente mit und ohne Hautverletzung; frag bei Deinem Gesundheitsamt, welche Vorgaben dort zusätzlich gelten.

4. Kosten und Preise: Geräte ehrlich auf Behandlungen umlegen

Arbeitest Du mit Geräten, hängt die Kalkulation Deines Studios mehr an der Technik als an der Miete. Ein Gerät, ob gekauft oder geleast, muss sich über eine realistische Zahl von Behandlungen tragen. Diese Zahl kennst Du am Anfang aber nicht. Arbeite deshalb mit vier Kostengruppen:

  • Studio: Miete, Nebenkosten, Einrichtung, Liege, Lampe, Aufbereitung der Instrumente, Wäsche.
  • Geräte: Anschaffung oder Leasing, Wartung nach Herstellerangaben, Verschleißteile, Fachkunde-Schulung und Prüfung, die Erneuerung des Zertifikats alle fünf Jahre.
  • Präparate: Wirkstoffe, Masken, Peelings, Wachs, Einmalmaterial – erfasst pro Behandlung, nicht pro Packung.
  • Du selbst: Unternehmerlohn, Kranken- und Altersvorsorge, gegebenenfalls die freiwillige Unfallversicherung.

Für jede Behandlung rechnest Du dann: Stundensatz des Studios mal Dauer, plus Präparate, plus Geräteanteil. Den Geräteanteil erhältst Du, indem Du die Gesamtkosten des Geräts über die geplante Nutzungsdauer durch die Zahl der Anwendungen teilst, die Du vorsichtig erwartest. Setz diese Zahl lieber zu niedrig als zu hoch an; ein Gerät, das seltener gebucht wird als erhofft, macht sonst jede einzelne Behandlung zum Verlust. Zähl außerdem die Zeit für Beratung, Protokoll und Einverständniserklärung zur Behandlung – sie ist vorgeschrieben und damit kein Extra, das Du verschenken kannst.

Manche Behandlungen verkaufst Du als Serie. Rechne Serienpreise vom Einzelpreis aus und entscheide bewusst, wie viel Nachlass Dir die Planungssicherheit wert ist; wie sich Serien im Kalender und in der Kundenhistorie führen lassen, beschreibt der Beitrag Behandlungsserien im Kosmetikstudio planen. Die Preise Deiner wesentlichen Leistungen hängst Du nach § 12 Preisangabenverordnung als Preisverzeichnis im Studio aus.

5. Kundinnen gewinnen und Behandlungen im Blick behalten

Kosmetik ist Vertrauenssache. Vertrauen entsteht vor dem ersten Termin. Ein gepflegtes Unternehmensprofil bei Google mit Fotos der Räume, einer klaren Liste der Behandlungen und einem Link zur Buchung beantwortet viele Fragen, die sonst am Telefon landen. Zeig auf Deiner Buchungsseite, welche Behandlungen eine Erstberatung voraussetzen – bei Geräteanwendungen ist sie ohnehin vorgeschrieben, also mach sie zu einem eigenen, buchbaren Termin mit eigener Dauer.

Bestätigungen und Erinnerungen sind in der Kosmetik mehr als Service. Sie sind der Ort für Deine Absageregel und für die Vorbereitungshinweise, die Du mit Deiner Schulung und den Herstellerangaben für jede Behandlung festgelegt hast. Solche Hinweise gehören in die Bestätigung, nicht in eine Nachricht, die kurz vor dem Termin untergeht. Formulierungen dafür findest Du in der Vorlage für Terminnachrichten.

Die Kundenkartei trägt in der Kosmetik sensible Angaben. Allergien, Hautzustand oder Medikamente sind Gesundheitsdaten, deren Verarbeitung Art. 9 DSGVO grundsätzlich untersagt und unter anderem mit ausdrücklicher Einwilligung für festgelegte Zwecke erlaubt. Die Kundenkartei-Vorlage für Kosmetikstudios hat deshalb ein Einwilligungsfeld mit Unterschrift. Digital führt zum Beispiel Salon Wizard als Kosmetikstudio-Software Kontakt, freie Notizen und jeden Termin mit Leistung und Mitarbeiterin zusammen und legt Serien als Wiederholungstermine an; andere Systeme leisten Ähnliches. Das NiSV-Beratungsprotokoll mit seiner eigenen Zehnjahresfrist bewahrst Du in jedem Fall so auf, dass Du es wiederfindest und fristgerecht löschen kannst.

Rechtlich ist ein Kosmetikstudio leichter zu eröffnen als ein Friseursalon; organisatorisch wird es anspruchsvoller, sobald Geräte dazukommen. Geh es so an:

  • Zuerst das Angebot festlegen und prüfen, welche Behandlungen unter die NiSV oder das Heilpraktikergesetz fallen; Fachkunde-Zertifikate klären, bevor ein Gerät gekauft ist.
  • Danach Gewerbe, Handwerkskammer, BGW und Finanzamt anmelden, Geräte spätestens zwei Wochen vor dem ersten Einsatz anzeigen und die Kleinunternehmerfrage mit den echten Anschaffungen durchrechnen.
  • Zuletzt Hygieneplan, Preisverzeichnis, eine Buchungsseite mit eigener Erstberatung und eine Kartei mit Einwilligung einrichten.

Beauty-Studio klarer steuern?

Bündele Behandlungen, Beratung, Kundenkartei und Online-Buchung für Dein Studio.