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Hygieneplan für Kosmetikstudio, Nagelstudio, Tattoostudio und Friseursalon

Ein Muster-Hygieneplan in der bewährten Tabellenform: für jeden Bereich, was zu tun ist, wann, womit und von wem. Wähle Deinen Betrieb, pass die Zeilen an Deine Mittel und Abläufe an und drucke den Plan aus.

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Klicke in eine Zelle, um sie an Deinen Betrieb anzupassen. Beim Neuladen der Seite ist alles wieder im Ausgangszustand.

Hygieneplan Kosmetikstudio

Betrieb
Gültig ab
Bereich Was Wann Womit, wie Wer
Hände Hygienische Händedesinfektion Vor und nach jeder Kundin, nach dem Ausziehen der Handschuhe Alkoholisches Händedesinfektionsmittel aus dem Spender Alle
Hände Waschen und pflegen Vor Arbeitsbeginn, bei Verschmutzung, nach Pausen und Toilettengang Flüssigseife, Einmalhandtücher, Hautpflege Alle
Einmalhandschuhe Tragen Bei Kontakt mit Blut, verletzter Haut oder Schleimhaut und beim Umgang mit Desinfektionsmitteln Für jede Kundin neu, danach Händedesinfektion Alle
Arbeitsfläche Wischdesinfektion Nach jeder Kundin Flächendesinfektionsmittel mit geprüfter Wirksamkeit (z. B. VAH-gelistet) Behandelnde Person
Liege, Behandlungsstuhl Auflage wechseln, Kontaktflächen desinfizieren Nach jeder Kundin Einmalauflage, Flächendesinfektionsmittel Behandelnde Person
Instrumente ohne Hautverletzung (Pinzette, Spatel, Pinsel) Reinigen und desinfizieren, trocken lagern Nach jeder Kundin Instrumentendesinfektion im Tauchbad oder als Wischdesinfektion Behandelnde Person
Instrumente, die die Haut verletzen können (Lanzette, Komedonenheber) Einmalprodukt verwenden oder reinigen, desinfizieren, sterilisieren Nach jeder Anwendung Steriles Einmalprodukt oder Sterilisation nach der Vorgabe Deines Landes Behandelnde Person
Haut vor einer hautverletzenden Behandlung Hautantiseptik Vor jeder Behandlung, bei der die Haut verletzt wird (z. B. Ausreinigung mit Lanzette) Hautantiseptikum, Einwirkzeit nach Herstellerangabe Behandelnde Person
Wachs Spatel nicht zweimal eintauchen Bei jeder Anwendung Einmalspatel, Wachs aus dem Kundenkontakt nicht zurück in den Topf Behandelnde Person
Handtücher, Umhänge Wechseln und waschen Nach jeder Kundin Desinfizierendes Waschverfahren oder Waschtemperatur nach Pflegeetikett; sauber und geschlossen lagern Behandelnde Person
Abfall mit Blut Entsorgen Täglich Reißfester Beutel, verschlossen Alle
Spitze und scharfe Gegenstände Entsorgen Sofort nach Gebrauch Durchstichsicherer, verschließbarer Abwurfbehälter Alle
Verbrauchsmaterial Lagern Laufend Trocken, staubgeschützt, getrennt von Gebrauchtem; Verfallsdaten prüfen Inhaberin, Inhaber
Schnitt- oder Stichverletzung Wunde versorgen, Vorfall notieren Sofort Erste-Hilfe-Kasten, Hautantiseptikum, Pflaster; nach Verletzung an einem benutzten Instrument ärztlich abklären lassen Alle
Fußboden Reinigen Täglich, Haare nach jeder Kundin Feucht wischen Alle
Überprüft und Team unterwiesen am

So nutzt Du die Vorlage

  1. Wähle Deinen Betrieb. Der Plan bekommt die Zeilen, die dort gebraucht werden.
  2. Klicke in die Zellen und trag Deine Mittel, Zeiten und Zuständigkeiten ein. Die Einwirkzeiten stehen auf den Produkten.
  3. Drucke den Plan, häng ihn aus und besprich ihn mit dem Team. Prüfe ihn einmal im Jahr.

Worauf es ankommt

Ob Du einen Hygieneplan brauchst

Das regeln die Länder. In Nordrhein-Westfalen schreibt § 2 Abs. 6 der Hygiene-Verordnung jedem Betrieb, in dem Krankheitserreger bei Tätigkeiten am Menschen übertragen werden können, einen schriftlichen, an den Betrieb angepassten Hygieneplan vor. Das umfasst ausdrücklich auch Friseur, Kosmetik, Fußpflege, Tätowieren und Piercing. Unabhängig vom Land kann das Gesundheitsamt solche Betriebe nach § 36 Abs. 2 Infektionsschutzgesetz überwachen. Welche Verordnung für Dich gilt, sagt Dir Dein Gesundheitsamt.

Was hineingehört

Die NRW-Verordnung nennt, was der Plan mindestens aufführen muss: Desinfektion und Sterilisation, Wundbehandlung, Reinigung sowie Versorgung, Entsorgung und Lagerung von Verbrauchsmaterial, jeweils mit den Maßnahmen zum Schutz von Kundschaft und Team. Die Vorlage ist nach diesen Punkten aufgebaut. Mittel, Konzentrationen und Einwirkzeiten trägst Du aus der Herstellerangabe Deiner Produkte ein.

Aushängen, prüfen, unterweisen

Ein Plan hilft nur, wenn das Team ihn kennt. In NRW muss er für alle zugänglich sein und jährlich überprüft werden. Außerdem verlangt NRW, dass das Team jährlich sowie vor Arbeitsbeginn darin unterwiesen wird. Dem Gesundheitsamt legst Du ihn auf Verlangen vor. Die Zeile unten auf dem Plan hält fest, wann Du das zuletzt getan hast. Unser Beitrag zu den Hygiene-Standards im Friseursalon zeigt, wie Du jede Aufgabe an einen festen Zeitpunkt bindest (nach jedem Gast, nach jeder Schicht, einmal pro Woche), damit der Plan auch an einem vollen Samstag standhält.

Inhaltlich geprüft am 25.09.2026

Weniger Papier im übrigen Alltag

Für den Hygieneplan gibt es keine Software-Abkürzung, er gehört ausgehängt an die Wand. Termine, Kundenkartei, Erinnerungen und die eigene Buchungsseite dagegen führt Salon Wizard für Dich, damit Dir mehr Zeit für die Arbeit am Menschen bleibt.

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Häufige Fragen

Ist ein Hygieneplan Pflicht?

Das hängt vom Bundesland ab. In Nordrhein-Westfalen verlangt § 2 Abs. 6 der Hygiene-Verordnung einen schriftlichen Hygieneplan, auch für Friseur, Kosmetik und Fußpflege. Bundesweit kann das Gesundheitsamt solche Betriebe nach § 36 Abs. 2 IfSG überwachen. Frag im Zweifel Dein Gesundheitsamt.

Reicht diese Vorlage für das Gesundheitsamt?

Sie ist ein Muster, das Du an Deinen Betrieb anpasst. Entscheidend ist, dass der Plan Deine tatsächlichen Abläufe, Mittel und Zuständigkeiten beschreibt. Manche Gesundheitsämter stellen eigene Rahmenhygienepläne bereit; frag dort nach.

Welche Desinfektionsmittel soll ich eintragen?

Die, die Du tatsächlich verwendest, mit Konzentration und Einwirkzeit laut Hersteller. Die NRW-Verordnung verlangt geprüfte Wirksamkeit und nennt die VAH-Liste als Beispiel.

Kann ich den Plan speichern?

Nein. Das ist Absicht: Die Seite speichert nichts. Drucke den angepassten Plan aus oder speichere ihn über den Druckdialog als PDF.

Wie oft muss ich den Plan überprüfen?

In NRW jährlich. Dort wird das Team außerdem jährlich sowie vor Arbeitsbeginn unterwiesen. Auch sonst ist ein jährlicher Blick sinnvoll, ebenso immer dann, wenn ein neues Gerät oder eine neue Behandlung dazukommt.

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