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Tätowieren steht in keiner Anlage der Handwerksordnung; eine Meisterpflicht wie im Friseurhandwerk gibt es nicht. Wer ein Tattoostudio eröffnen will, hat trotzdem eine Menge Regeln vor sich – sie stehen nur an anderer Stelle: im Infektionsschutz, in den Hygieneverordnungen der Länder und im Chemikalienrecht für Tätowierfarben.
Das macht den Einstieg formal leicht und fachlich anspruchsvoll. Die Gewerbeanmeldung ist schnell erledigt. Was ein Studio tragfähig macht, ist ein Sterilisationsablauf, den das Gesundheitsamt nachvollziehen kann. Dazu kommen Farben, deren Etikett Du lesen und belegen kannst, sowie Preise, die Beratung und Zeichenzeit mitbezahlen.
Die Angaben zu Recht und Gesundheitsschutz in diesem Beitrag sind an Gesetzestexten und an Veröffentlichungen des Bundesinstituts für Risikobewertung, des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, des Bundesumweltministeriums, des Bundesamts für Strahlenschutz und der Berufsgenossenschaft geprüft, Stand September 2026.
1. Keine Zulassung, aber Verantwortung: was Du als Tätowiererin mitbringen musst
Die Gewerbeordnung stellt in § 1 den Grundsatz der Gewerbefreiheit an den Anfang: Der Betrieb eines Gewerbes ist jedermann gestattet, soweit nicht durch dieses Gesetz Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind. Eine Beschränkung wie im Friseurhandwerk fehlt beim Tätowieren – es steht weder in Anlage A noch in Anlage B der Handwerksordnung. Ein Tattoostudio braucht also keine Eintragung in die Handwerksrolle und keinen Meisterbrief.
Was es stattdessen braucht, ist Können, das vor dem Start niemand abfragt. Du arbeitest mit Blut, Nadeln und Farben, die in der Haut bleiben. Hygiene, Infektionswege, Hautkunde und Erste Hilfe gehören zum Beruf, auch wenn kein Prüfungsausschuss sie abnimmt. Einen Maßstab bietet die europäische Norm DIN EN 17169 „Tätowieren – Sichere und hygienische Praxis“ von 2020. Sie ist nach Angaben des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) nicht verbindlich, beschreibt aber unter anderem die Schulung des Personals zur Infektionsvermeidung, Anforderungen an die Sterilität und die Nachsorge; das BfR empfiehlt Verbraucherinnen und Verbrauchern, sich in Studios tätowieren zu lassen, die dieser Norm folgen. Das ist ein gutes Argument für Dein Studio, wenn Du sie umsetzt.
Zwei Grenzen gelten unabhängig davon. Die Entfernung von Tätowierungen mit Laser oder intensiven Lichtquellen ist nach § 5 Abs. 2 NiSV approbierten Ärztinnen und Ärzten mit entsprechender Fortbildung vorbehalten; das Bundesamt für Strahlenschutz nennt dafür den 31. Dezember 2020 als Stichtag. Ein Studio kann das also nicht selbst anbieten, sondern nur weiterverweisen. Und bei Minderjährigen geht es um die Frage, ob und wann eine Einwilligung trägt – eine Rechtsfrage, die Du nicht am Tresen entscheiden solltest. Leg eine feste Altersgrenze und eine Ausweiskontrolle fest und lass Dir diese Linie einmal von einer Rechtsberatung bestätigen.
Im Tattoostudio ist das Etikett auf der Farbflasche so wichtig wie die Nadel: Beides muss stimmen, bevor die Maschine läuft.
2. Gewerbeamt, Gesundheitsamt, IHK, BGW und Finanzamt
Die Anmeldungen für ein Tattoostudio sind überschaubar, aber sie verteilen sich auf mehr Stellen, als man zunächst denkt:
- Gewerbeamt: Die Gewerbeanzeige ist nach § 14 Abs. 1 GewO gleichzeitig mit dem Beginn fällig. Das Amt übermittelt die Daten unter anderem an die Industrie- und Handelskammer.
- Gesundheitsamt: Tattoostudios sind Betriebe, in denen durch Tätigkeiten am Menschen Krankheitserreger über Blut übertragen werden können. Das Gesundheitsamt kann sie deshalb nach § 36 Abs. 2 Infektionsschutzgesetz infektionshygienisch überwachen. Das ist eine Überwachungsbefugnis und keine Pflicht zum Hygieneplan; die konkreten Pflichten stehen in den Hygieneverordnungen der Länder. In Nordrhein-Westfalen etwa musst Du Aufnahme und Beendigung Deiner Tätigkeit beim Gesundheitsamt anzeigen (§ 6 Abs. 2 Hygiene-Verordnung). Frag in Deinem Land nach, ob eine vergleichbare Anzeige verlangt wird.
- IHK: Als Gewerbetreibende mit Betriebsstätte, die zur Gewerbesteuer veranlagt wird, gehörst Du der Industrie- und Handelskammer an (§ 2 Abs. 1 IHK-Gesetz). Für Gründende ohne Handelsregistereintrag sieht § 3 Abs. 3 IHK-Gesetz eine Entlastung vor: Wer in den fünf Jahren vor der Eröffnung keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft hatte und an keiner Kapitalgesellschaft zu mehr als einem Zehntel beteiligt war, zahlt im Eröffnungsjahr und im Folgejahr weder Grundbeitrag noch Umlage und im dritten und vierten Jahr keine Umlage, solange der Gewerbeertrag 25.000 Euro nicht übersteigt.
- Berufsgenossenschaft: Tätowier- und Piercingstudios stehen in der Liste der Unternehmen, für die die BGW zuständig ist; die Anmeldung erwartet sie binnen einer Woche. Als selbständige Tätowiererin bist Du dort nicht pflichtversichert; wer nicht versicherungspflichtig ist, kann sich nach Angaben der BGW freiwillig versichern.
- Finanzamt: Binnen eines Monats nach der Eröffnung verlangt § 138 Abs. 1b und 4 AO Auskünfte über die steuerlich wichtigen Verhältnisse, übermittelt mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung in ELSTER. Dort schätzt Du Deinen Umsatz und entscheidest über die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG; im Gründungsjahr ist dafür nach dem Anwendungserlass des Bundesfinanzministeriums allein die Umsatzgrenze von 25.000 Euro entscheidend.
3. Studio, Sterilisation und Farben: die Hygiene- und Produktregeln
Ein Tattoostudio braucht einen Behandlungsbereich mit Oberflächen, die sich leicht reinigen und desinfizieren lassen, einen getrennten Platz für die Aufbereitung von Instrumenten, ein Handwaschbecken mit Spendern und ein Lager, in dem Steriles trocken und staubgeschützt bleibt. Wie konkret die Vorgaben werden können, zeigt die Hygiene-Verordnung Nordrhein-Westfalens:
- Vor dem Stechen reinigst Du Deine Hände, desinfizierst sie und die Haut und trägst für jede Kundin neue Einmalhandschuhe (§ 2 Abs. 1).
- Alles, was die Haut verletzen soll, muss steril sein. Einmalmaterial wird nach dem ersten Gebrauch entsorgt, Mehrweginstrumente werden nach jedem Gebrauch desinfizierend gereinigt, in einem validierten Verfahren sterilisiert und steril aufbewahrt (§ 2 Abs. 2).
- Sterilisiert wird mit einem Dampfsterilisator der Klasse B. Die Validierung übernimmt ein qualifiziertes Fachunternehmen, spätestens alle drei Jahre, wenn für das Gerät nichts anderes vorliegt. Auf Verpacktem vermerkst Du Sterilisationsdatum und Chargennummer (§ 4).
- Gebrauchte spitze und scharfe Gegenstände kommen nur in einer Verpackung in den Abfall, die Verletzungen ausschließt (§ 5).
- Der schriftliche Hygieneplan wird jährlich überprüft und dem Team erläutert (§ 2 Abs. 6).
Die Hygieneplan-Vorlage für Tattoo- und Piercingstudios enthält Zeilen für Schutzfolien, Nadeln, Farbkappen, Sterilisation und Abwurfbehälter. Außerhalb von NRW fragst Du Dein Gesundheitsamt, welche Verordnung gilt.
Bei den Farben greifen zwei Regelwerke. Die nationale Tätowiermittel-Verordnung verbietet bestimmte Stoffe und schreibt nach Angaben des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit eine Kennzeichnung vor, zu der unter anderem die Nummer des Herstellungspostens und eine Liste der Bestandteile gehören. Seit dem 4. Januar 2022 gilt außerdem die EU-weite REACH-Beschränkung für Stoffe in Tätowierfarben und Permanent-Make-up (Verordnung (EU) 2020/2081); das Verbot der Pigmente Blau 15:3 und Grün 7 gilt seit dem 4. Januar 2023. Für Deinen Alltag heißt das:
- nur Farben mit vollständigem Etikett einsetzen,
- Farbe für jede Kundin in Einmalkappen portionieren und nie zurückfüllen,
- zum Verdünnen nur steriles Wasser verwenden, wie es das BfR empfiehlt,
- neue Farben im europäischen Schnellwarnsystem Safety Gate gegenprüfen, auf das das BfR verweist,
- Hersteller und Charge je Sitzung notieren, damit Du bei einer Rückfrage weißt, was gestochen wurde.
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4. Kosten und Preise: Stundensatz, Pauschale, Mindestpreis
Die Kosten eines Tattoostudios verteilen sich anders als in einem Salon, denn ein großer Teil der Arbeit findet ohne zahlende Kundin statt: Beratung, Entwurf, Abstimmung, Umzeichnen. Plane mit diesen Kostengruppen:
- Einrichtung: Liegen und Armauflagen, Licht, Dampfsterilisator samt Validierung, Aufbereitungsplatz, Maschinen und Netzteile, Tablet oder Drucker für Stencils.
- Verbrauch pro Sitzung: Nadelmodule, Farbkappen, Schutzfolien, Handschuhe, Hautantiseptikum, Material für die Erstversorgung, Farbe.
- Laufend: Miete, Energie, IHK- und BGW-Beiträge, Versicherungen, Steuerberatung, Software, Rücklagen, eigene Absicherung.
- Unbezahlte Zeit: Beratungsgespräche, Zeichnen, Nachrichten, Pflege des Portfolios.
Den Stundensatz rechnest Du aus Fixkosten plus Unternehmerlohn, geteilt durch die Stunden, in denen tatsächlich gestochen wird. Die unbezahlte Zeit steckt entweder in diesem Satz oder in einer Entwurfspauschale – aber irgendwo muss sie stecken. Für große Motive entscheidest Du, ob Du nach Stunden oder als Festpreis pro Motiv abrechnest. Ein Mindestpreis deckt Auf- und Abbau und das Sterilgut auch beim kleinsten Motiv.
Für die Preisangabe gilt § 12 Preisangabenverordnung: Wer Verbrauchern Leistungen anbietet, stellt ein Preisverzeichnis auf; Stundensätze sind ausdrücklich zulässig, wo sie üblich sind. Ausgenommen sind unter anderem Leistungen, die üblicherweise auf Grundlage schriftlicher Angebote für den Einzelfall erbracht werden, sowie künstlerische Leistungen. Wie diese Ausnahmen auf Dein Studio passen, klärst Du am besten mit Deiner IHK. Wenn Du Anzahlungen verlangst, formuliere die Regel vorher schriftlich; Anregungen dazu gibt der Beitrag Tattoo-Anzahlung und Storno verbindlich organisieren.
5. Anfragen, Beratung, Sitzungen: die Organisation vom ersten Tag an
Ein Tattoostudio lebt von Anfragen, die über Bilder kommen. Pflege ein Unternehmensprofil bei Google mit Fotos aus dem Studio und von abgeheilten Arbeiten, Deinen Stilen und einem Link zur Terminbuchung. Trenn auf der Buchungsseite Beratung und Sitzung: Die Beratung ist kurz und für alle buchbar, die Sitzung vergibst Du erst, wenn Motiv, Größe und Körperstelle feststehen. So hängt nicht ein ganzer Tag an einer Idee, die noch keine ist.
Die Bestätigung einer Sitzung trägt mehr Information als im Salon: Dauer, Vorbereitung, was die Kundin mitbringen soll, Deine Regel zu Absage und Anzahlung. Eine Erinnerung vorher gibt Dir die Chance, einen Tag rechtzeitig neu zu vergeben. Textbausteine dafür liefert die Vorlage für Terminbestätigung und Erinnerung; die Pflegehinweise für danach formulierst Du selbst, abgestimmt auf Deine Arbeitsweise.
In die Kartei gehören pro Sitzung Motiv, Körperstelle, Farben mit Hersteller und Charge, Dauer und wer gestochen hat, dazu die Einwilligung und ein Vermerk, wie das Alter geprüft wurde. Angaben zu Allergien, Medikamenten oder Hauterkrankungen sind Gesundheitsdaten; Art. 9 DSGVO erlaubt ihre Verarbeitung unter anderem mit ausdrücklicher Einwilligung für festgelegte Zwecke. Für den Anfang hilft die Kundenkartei-Vorlage, die Du um eine Spalte für Farben und Chargen ergänzt. Digital lässt sich das mit einer Studio-Software wie Salon Wizard abbilden: eigene Buchungsseite, Kartei mit freien Notizen und jeder Sitzung samt Leistung und Artist, Bestätigungen und Erinnerungen per E-Mail. Einen Überblick gibt die Seite zur Tattoo-Studio-Software; vergleich sie mit Alternativen, bevor Du Dich festlegst.
Ein Tattoostudio zu eröffnen ist formal schnell erledigt und fachlich nie fertig. Fang so an:
- Erstens Gewerbeanzeige, IHK, BGW und Finanzamt erledigen und beim Gesundheitsamt klären, welche Hygieneverordnung gilt und ob Du den Start anzeigen musst.
- Zweitens den Aufbereitungsablauf mit Dampfsterilisator, Validierung und Chargendokumentation aufsetzen, den Hygieneplan schreiben und nur vollständig gekennzeichnete Farben einkaufen.
- Drittens Stundensatz, Mindestpreis und Anzahlungsregel festlegen, Beratung und Sitzung getrennt buchbar machen und die Kartei mit Farbchargen führen.
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