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Im Tattoostudio ist die Stunde unter der Nadel die einzige, die jemand direkt bezahlt – gearbeitet wird aber auch beim Zeichnen, in der Beratung und beim Aufbau. Ein tragfähiger Stundensatz holt diese Zeit in den Preis, statt sie zu verschenken. Dieser Beitrag zeigt den Rechenweg vom Stundensatz über Sterilgut und Mindestpreis bis zur Frage, ob Du nach Stunde oder zum Festpreis abrechnest.
Tattoopreise folgen einer anderen Logik als Salonpreise. Es gibt kaum Standardleistungen; jedes Motiv ist anders groß, sitzt an einer anderen Stelle und hat einen anderen Stil. Was sich aber standardisieren lässt, ist der Rechenweg dahinter: was eine Stechstunde bringen muss, was jede Sitzung an Einwegmaterial verbraucht und wie viel unbezahlte Zeit ein Motiv schon vor dem Termin gebunden hat.
Beträge in diesem Beitrag sind runde Zahlen für Rechenbeispiele, keine Marktpreise. Die Angaben zur Preisauszeichnung und zur Umsatzsteuer stammen aus den Gesetzestexten, gelesen im September 2026.
1. Stechzeit, Zeichenzeit und alles dazwischen
Ein Tattoostudio verkauft Stechzeit, aber es arbeitet in vier Arten von Zeit. Die erste ist die Stechzeit selbst. Die zweite ist die Arbeit am Motiv vor dem Termin: Recherche, Skizze, Reinzeichnung, Anpassung an die Körperstelle, Stencil. Die dritte ist die Zeit rund um die Sitzung: Station aufbauen, Folien und Barrieren anbringen, Besprechung vor dem Start, Pausen, Verband, Pflegehinweise, Abbau und Aufbereitung. Die vierte ist alles, was kein bestimmtes Motiv betrifft: Anfragen beantworten, Termine abstimmen, Portfolio pflegen, Material bestellen.
Nur die erste Art wird üblicherweise direkt nach Stunden abgerechnet. Die anderen drei müssen trotzdem bezahlt werden – entweder, indem sie im Stundensatz stecken, oder, indem einzelne Teile einen eigenen Preis bekommen, etwa eine Entwurfspauschale. Welcher Weg der richtige ist, hängt an Deinem Stil. Wer viele freie, aufwendige Entwürfe zeichnet, fährt mit einem eigenen Posten fürs Zeichnen fairer als mit einem Stundensatz, der auch fertige Flash-Motive verteuert.
Schreib deshalb einen Monat lang jede dieser vier Zeiten mit. Am Ende steht ein Verhältnis zwischen Stechstunden und Arbeitsstunden, das Du in keinem Ratgeber nachlesen kannst, weil es an Deiner Arbeitsweise hängt. Dieses Verhältnis bestimmt Deinen Stundensatz stärker als die Miete.
Die Zeichnung ist Arbeit. Steht sie nicht im Preis, bezahlt sie niemand.
2. Den Stundensatz ausrechnen
Der Stundensatz ist der Betrag, den eine Stechstunde bringen muss, damit alle Kosten und Dein eigener Lohn gedeckt sind:
Stundensatz = (Fixkosten + Unternehmerlohn − Einnahmen aus gesondert berechneten Pauschalen) ÷ Stechstunden
Der Teiler ist der entscheidende Punkt: Weil nur durch die Stechstunden geteilt wird, trägt jede Stechstunde die Zeichen- und Nebenzeit mit. Berechnest Du Entwürfe gesondert, ziehst Du die erwarteten Einnahmen daraus oben ab, damit nichts doppelt bezahlt wird. Zu den Fixkosten gehören Miete, Energie, Versicherungen, Beiträge, Steuerberatung, Software, Wartung und Validierung des Sterilisators, die Abschreibung von Maschinen und Netzteilen sowie Rücklagen. Das Sterilgut rechnest Du nicht hier, sondern pro Sitzung. Arbeitest Du als Resident oder Gast in einem fremden Studio, ersetzt die Platzmiete oder der vereinbarte Anteil einen Teil dieser Posten; die Rechnung bleibt dieselbe.
Ein Rechenbeispiel mit runden Zahlen, ausdrücklich keine Marktpreise: Fixkosten und Unternehmerlohn ergeben 6.300 Euro im Monat, Pauschalen gibt es keine. Gemessen hast Du 180 Arbeitsstunden, davon 70 Stechstunden. Der Stundensatz liegt dann bei 90 Euro netto. Hättest Du durch alle 180 Stunden geteilt, wären es 35 Euro gewesen – ein Satz, bei dem jede Stunde am Zeichentisch unbezahlt bleibt. Ist Dein Studio umsatzsteuerpflichtig, kommen nach § 12 Abs. 1 UStG 19 Prozent hinzu; aus 90 Euro netto werden 107,10 Euro.
Einen Tagessatz leitest Du aus dem Stundensatz ab, nicht umgekehrt: geplante Stechstunden des Tages mal Stundensatz, abzüglich eines Nachlasses, den Du bewusst festlegst, weil ein ganzer Tag weniger Auf- und Abbau pro Stunde verursacht und Deinen Kalender planbar füllt. Mit eigenen Zahlen rechnen: Beides kannst Du im Preisrechner für Salons und Studios mit Deinen eigenen Werten durchspielen.
3. Sterilgut, Einwegmaterial und der Mindestpreis
Jede Sitzung verbraucht dasselbe Grundpaket an Einweg- und Sterilmaterial, egal wie groß das Motiv ist: Nadelmodule oder Nadeln, Farbkappen, mehrere Paar Handschuhe, Schutzfolien und Barrieren für Maschine, Kabel und Flaschen, Hautantiseptikum, Einwegrasierer, Stencil-Papier und Transfermittel, Pflegebalsam, Tücher, Verbandsmaterial, Liegenschutz. Dazu kommt die Farbe, deren Verbrauch mit Fläche und Deckung wächst.
Stell dieses Paket einmal zusammen und rechne es aus Einkaufspreis und Packungsinhalt auf eine Sitzung um. Das Ergebnis ist ein fester Materialbetrag pro Sitzung, den Du entweder in jeden Preis einrechnest oder als Grundbetrag ausweist. Wichtig ist, dass er bei jeder Sitzung anfällt – auch bei der zweiten und dritten Sitzung eines großen Projekts und auch beim Nachstechen.
Daraus folgt der Mindestpreis. Er ist kein Aufschlag für kleine Motive, sondern der Preis für das, was jede Sitzung mindestens verursacht:
Mindestpreis = (Auf- und Abbauzeit + kürzeste Stechzeit) × Stundensatz + Materialbetrag pro Sitzung
Ein kleines Motiv mit wenigen Minuten Stechzeit bindet die Station genauso wie ein größeres und verbraucht fast dasselbe Sterilgut. Wer den Mindestpreis zu niedrig ansetzt, macht einen Flash-Tag mit vielen Kleinstmotiven zum Verlustgeschäft, obwohl die Station den ganzen Tag belegt ist.
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4. Stundenpreis, Festpreis und die Anzahlung
Für jedes Motiv entscheidest Du, wer das Zeitrisiko trägt. Beim Stundenpreis trägt es die Kundschaft: Dauert es länger, wird es teurer. Das passt zu großen Flächen, freien Arbeiten und Cover-ups, deren Dauer sich schwer vorhersagen lässt. Beim Festpreis trägst Du es. Rechne ihn deshalb nicht aus Deiner besten Sitzung, sondern so:
Festpreis = geschätzte Stechstunden × (1 + Puffer) × Stundensatz + Materialbetrag × Anzahl Sitzungen + Entwurf, falls gesondert
Den Puffer leitest Du aus Deinen eigenen Aufzeichnungen ab: Wie weit lagen Deine Schätzungen bei ähnlichen Motiven daneben? Für Flash-Motive, die Du oft gestochen hast, ist ein Festpreis auch für Dich sicher; bei neuen Stilen oder schwierigen Körperstellen gehört der Puffer großzügiger.
Die Anzahlung ist in vielen Studios Teil dieser Rechnung. Sie sichert den Termin, deckt oft die Zeichenarbeit vorab und wird beim Termin auf den Endpreis angerechnet. Kalkulatorisch ist sie kein zusätzlicher Erlös, sondern ein vorgezogener Teil des Preises; einen eigenen Betrag bildet sie nur, wenn Du festlegst, dass sie bei später Absage einbehalten wird. Auch steuerlich zählt sie zum Entgelt: Nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 UStG entsteht die Umsatzsteuer auf einen vorab vereinnahmten Teil des Entgelts nicht erst nach der Sitzung, sondern mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem Du ihn erhältst – sofern Du nicht als Kleinunternehmer nach § 19 UStG arbeitest. Wie ein einbehaltener Betrag nach einer Absage zu behandeln ist, klärst Du mit Deiner Steuerberatung. Wie Du Anzahlungs- und Absageregeln verständlich formulierst, beschreibt der Beitrag Tattoo-Anzahlung und Storno verbindlich organisieren.
Organisatorisch hilft es, Beratung, Anzahlung und festen Termin zu trennen. Eine Buchung, die zunächst als Anfrage eingeht und erst mit Deiner Bestätigung zum Termin wird, gibt Dir Zeit, Motiv und Anzahlung vorher zu klären. Salon Wizard etwa bietet diese Einstellung, zieht aber keine Anzahlungen ein – die nimmst Du über Deinen eigenen Zahlungsweg an.
5. Preise zeigen, runden und erhöhen
Auch ein Tattoostudio bietet Verbrauchern Leistungen an. Dafür verlangt § 12 Abs. 1 der Preisangabenverordnung ein Preisverzeichnis. Für Tattoos wichtig ist der zweite Satz: „Soweit üblich, können für Leistungen Stundensätze, Kilometersätze und andere Verrechnungssätze angegeben werden.“ Solche Sätze müssen nach Satz 3 „alle Leistungselemente einschließlich der anteiligen Umsatzsteuer enthalten“, Materialkosten dürfen einbezogen werden. Ein Aushang mit Stundensatz, Mindestpreis und gegebenenfalls Tagessatz ist damit die naheliegende Form. § 12 Abs. 4 PAngV nimmt unter anderem Leistungen aus, die üblicherweise aufgrund schriftlicher, auf den Einzelfall abgestellter Angebote erbracht werden, sowie bestimmte künstlerische Leistungen. Ob das auf Dein Studio passt, ist eine Auslegungsfrage für Deine Kammer oder eine Rechtsberatung; ein klarer Aushang ist in jedem Fall die sichere Seite.
Beim Runden und Abrechnen hilft ein fester Takt. Rechne angefangene Stechzeit zum Beispiel in Viertel- oder halben Stunden ab und sag diesen Takt vorher an, damit die Endsumme niemanden überrascht. Nenne bei Schätzungen immer eine Spanne in Stunden und den Stundensatz dazu. So kann die Kundschaft selbst nachrechnen. Dann musst Du am Ende nichts erklären. Runde den Stundensatz selbst auf einen glatten Betrag – er steht im Aushang, in jeder Nachricht und in jeder Kalkulation. Ein krummer Satz macht jede davon mühsamer.
Erhöhen solltest Du, wenn Deine Wartezeit auf Termine über Monate wächst, wenn Material- oder Mietkosten spürbar steigen oder wenn Dein Verhältnis von Stech- zu Arbeitsstunden schlechter wird, weil Entwürfe aufwendiger geworden sind. Kündige einen neuen Stundensatz mit festem Datum an und halte bereits vereinbarte Projekte und angezahlte Termine zum alten Preis. Bei mehrteiligen Arbeiten ist das nicht nur fair, sondern die einzige Rechnung, die Deine Kundschaft nachvollziehen kann.
Einen Tattoo-Stundensatz zu berechnen heißt, unbezahlte Arbeit sichtbar zu machen:
- Miss einen Monat lang Stechzeit, Zeichenzeit, Sitzungsnebenzeit und Büroarbeit.
- Teile Fixkosten und Unternehmerlohn durch die Stechstunden, nicht durch alle Arbeitsstunden.
- Rechne Sterilgut und Einwegmaterial als festen Betrag pro Sitzung und leite daraus den Mindestpreis ab.
- Entscheide je Motiv zwischen Stunden- und Festpreis, verrechne die Anzahlung auf den Endpreis und häng Stundensatz und Mindestpreis sichtbar aus.
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